Funktionierung des Wassersport-Camps
des studentischen Touristikvereins „PŁazik“
I Sicherheit auf dem Wasser
– Keine Wasserlebensretter werden im Camp eingestellt, das Personal übt keine Aufsicht über die Schwimmenden im See und Sportanlagenbenutzern aus, Teilnehmer sollen gemäß seinem Können schwimmen und Sport treiben.
– Nach Einbruch der Dunkelheit darf man nicht schwimmen.
– Bei Benutzung der Sportausrüstung muss man Schwimmweste tragen.
– Man soll nicht weit weg von dem Seeufer schwimmen, weil es weiter ein Seebotenweg gibt.
– Bei Motorrollerfahrt ist besondere Vorsicht geboten, besonders bei den Manövern.
– Schwimmen ist nur bis 20 Meter von dem Seeufer erlaubt, man soll immer eine Sicherungsboje mitnehmen.
– Betreuer der neuen Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die Campordnung ihnen vorzustellen und die weiteren Regeln des Camps zu klären.
II Benutzung der Sportausrüstung
– Man darf ohne Schulung das Sportausrüstung nicht benutzen. Die Ausnahme ist der Zweipersonenkajak falls die Benutzer volljährig sind.
– Nach dem Gebrauch der Sportausrüstung soll man die Sportanlagen an dem Ufer stellen, saubermachen und absichern, sodass sie nicht weggeschwommen werden. Die Anlagen sollen das Ufer nicht blockieren.
– Nie wolno siadać na sprzęcie znajdującym się na brzegu.
– Die Sportanlagen sollen nach dem Abendessen zurückgebracht werden, es soll von diesen Personen gemacht werden, die die Anlagen benutzt haben.
– Für die absichtlich zerstörte oder verlorene Anlagen ist die Person materiell zuständig, die sie benutzt hat.
– Alle Sportanlagenmängel sollen fortlaufend dem Personal gemeldet werden und repariert.
– Das Motorboot kann nur von dem Steuermann oder von ihm dazu ermächtige Person benutzt werden.
– Man darf die Assekuranzweste nicht als Sitzkissen oder die Lehne nutzen.
– Das Benzin zum Motorroller und Motorboot wird nur von den Personalleuten vorbereitet und hineingegossen.
1. Windsurfbrette
– Man darf nicht mit dem Windsurfbrett auf dem Ufer hinfahren.
– Nach der Benutzung des Windsurfbretts soll man das Brett an dem Seeufer stellen, sodass die Stabilisierungsflosse sich oben befindet.
– Die an dem Seeufer gebliebenen Anlagen sollen den Zugang zum Wasser nicht blockieren.
2. PX-Boote
– Bevor man aus dem Ufer ausläuft, sollen der Ruder und das Schwert an das Boot angebunden werden.
– Bevor man ans Ufer kommt, soll das Schwert gezogen werden..
– Während der Pause soll der Ruder im Wasser bleiben
und die Segeln gelöst werden.
– Nach der Fahrt, soll man das Boot an den Platz stellen und absichern, sodass es nicht weggeschwommen wird.
– Das Boot takeln die Personen ab, die es vor dem Abendessen benutzt haben.
– Mit dem PX-Boote soll man nicht zu dem Steg hinfahren.
3. Katamarans
– Man darf nicht auf dem Netz stehen. Man sitzt auf den Rümpfen.
– Man soll zu dem Ufer hinfahren und nachdem das Katamaran am Steg festmachen.
– Fahren durch den Seeweg soll man bis zum Minimum reduzieren.
– Man darf unter keinen Umständen das Katamaran zum Kentern bringen.
– Das Katamaran talken die Personen ab, die sie zum letzten Mal am Tag benutzt haben.
4. Kajaks
– In das Kajak steigt man im Wasser ein.
– In den Einzelpersonenkajaks und Kanadiers soll sich unter den Sitzen das Styropor befinden.
– Nach der Benutzung des Kajaks, soll man das Wasser ausgießen, die Paddeln hineinstecken
und das Kajak an dem Ufer stellen, sodass das die Ufer nicht blockiert.
5. Schwimmnudeln und Westen
– Clubs-Schwimmnudeln sind markiert.
– Schwimmnudeln und Westen soll man nach dem Körpergewicht und Körperlänge wählen.
– Nach der Benutzung hängt man sie Westen draußen, bis sie trocken werden.
– Die Anlagen trocknet man andersherum gemacht.
– Nach dem Abendessen hängt man sie Westen und Nudeln in der Garage.
– Den Vorrang die Westen zu benutzen haben die Wasserskifahrer, dann Surfern.
– Für Wasserski und Motorroller benutzt man die Westen mit dem Aufschrift NARTY (Skier)
– Man darf nur die Westen benutzen die mit dem Zeichen von „Płazik” markiert sind oder auf den das Körpergewicht und die Körperlänge markiert sind.
– Westen und Schwimmnudeln befinden sich in der silberfarbenen Garage.
6. Wasserski und Luftboote
– Man darf nur zwischen 10.00 – 14.30 und 16.00 – 20.00 schwimmen
– Die Skier stehen am Steg auf dem Ständer.
– Monoskier und Wakeboards, die man nicht aufmachen kann, zieht man mit Hilfe von der Seife an.
– Alle anderen Skier macht man erst auf.
– Wasseranlagen stellt man nicht auf dem Strand.
– Nach der Benutzung sollen die Skier in die Garage auf den Ständer gestellt werden.
– Luftboote soll man nach dem Gebrauch an sichere Stelle
auf dem Gras stellen
– Nach 18.00 Uhr haben den Vorrang die Wasserskifahrer, die Slalom fahren.
7. Radfahrer
– Die Radfahrer benutzt man von 9.30 bis 20.00
– Bevor man den Radfahrer nimmt, soll man sich in dem Heft unterschreiben.
– Alle Mängel sollen sofort dem Personal gemeldet werden.
– Nach dem Gebrauch sollen die Radfahrer in die Garage gestellt werden.
8. Andere Sportarten
– Badmintonschläger erhält man in dem Büro und sollen auch dort zurückgegeben werden.
– Man darf die Getränke auf dem Billardtisch nicht stellen.
– Billardstocks soll man nach der Benutzung auf dem Ständer bleiben.
– Die Benutzung von dem blauen Sprungbrett ist gefährlich, weil es dort kein Sicherheitsnetz gibt.
III Ordnungssachen
– Im Gebiet des Camps darf man nicht Rauchen, es gibt nur eine Rauchzone angewiesen (hinter der Küche).
– Im Gebiet des Camps darf man keine Kronkorken, Kippen und andere Müll auf den Boden werfen.
– Müll schmeißt man in Müllcontainers, die sich im Gebiet des Camps überall befinden.
– Wenn es Putz- und Hygienemittel in den Sanitäranlagen fehlt, soll man sie selbständig aus der Küche bringen.
– Man soll das Leitungswasser sparsam benutzen.
– Wenn man das Lagerfeuerabend endet, soll der Feuerplatz mit dem Sand bestreut wird und die ganze Ausrüstung
in die Garagen zurückgebracht.
– Die Stühle soll man für die Nacht in Pingpongsaal stellen.
– Die Zelten sollen in der Nacht geschnürt sein.
– Den Zugang zu den Spülbecken haben vorrangig die Personen, die sich mit der Küche beschäftigen.
– Jeder soll sein Geschirr spülen, keine Geschirre auf den Tischen bleiben.
– Alle Anmerkungen die Küche betreffend soll man bei dem Personal melden und nicht bei der Küchenbedienung.
– Für Privatgebrauch dient der markierte Kühlschrank. Alle Nahrungsmittel sollen unterschreiben werden und vor der Auskunft mitgebracht.
– Das Licht in der Küche, unter den Gartenlauben und bei den Tischen soll in der Nacht von der letzten Person ausgeschaltet werden.
– Nach dem Gebrauch des Duschens soll das Boden abgewischt werden.
– Die Barstühle können nicht in die Wohnwagen oder Zelten mitgebracht werden. Sie sollen für die Nacht in Pingpongsaal gesteckt werden.
– Man darf kein freies Feuer in Wohnwagen und Zelten zünden.
– Nach dem Gebrauch soll das Camp-Grill abkühlt, gesäubert und zurückgestellt wird
– Die Handys zum Laden soll man dem Personal geben.
– Für die Gäste, die das Camp besuchen, ist der Gastgeber verantwortlich.
– Die Zahlungen macht man von 10.00 bis 14.00 und von 16.00 bis 20.00.
– Es wird gebeten, keine wertvolle Sachen in der Nacht draußen bleiben zu lassen
IV Das Gebrauch des Bars
– Die Benutzer des Bars sollen sich lesbar auf der Liste unterschreiben (Name, Vorname)
– Wenn man auf Pump kauft, soll das fortlaufend niedergeschrieben werden
– Po wyjęciu piwa z lodówki należy uzupełnić zapas piwem nie schłodzonym.
– Die Flaschen steckt man in die Kisten, neben dem Bar. Die Dosen schmeißt man weg
– Das Bar können nur die Teilnehmer des Camps benutzen (keine Gäste)
V Küche
– Die Stunden der Mahlzeiten werden am Anfang des Turnus festgelegt.
– Das Essen beginnt man, nach dem gewöhnlichen „Smacznego“ (Guten Appetit), vor dem Kursleiter gesagt.
– Zwischen den Mahlzeiten kann man auch einen Happen essen. Die Nahrungsmittel sollen sich in den Privatkühlschränken befinden.
– Man darf keine leere Mikrowelle anschalten. Alles Essen soll man in speziellen Gefäßen hineinlegen.
Die Interpretation der Campordnung liegt an dem Personal.